Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von BüroFix Main-Kinzig ausdrücklich anerkannt.

 

Umfang des Auftrages und Stellvertretung

Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen des Gewerbebetriebs. Dabei entsteht kein abhängiges Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn die Leistungen in dessen Räumen erbracht werden.

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch eigene Mitarbeiter erbringen zu lassen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie auch immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen und Gesellschaften einzugehen, derer sich der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig anbietet.

Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit einen durch den Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig eingesetzten Mitarbeiter in ein direktes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. In diesem Fall berechnet BüroFix Main-Kinzig eine Vermittlungsgebühr.

 

Aufklärungspflicht des Auftraggebers und Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit vom Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig bekannt werden.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers BüroFix Main-Kinzig informiert werden.

 

Berichterstattung und Berichtspflicht

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig verpflichtet sich, über seine Arbeit dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig ist bei der Erbringung seiner Dienste weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und Arbeitszeit gebunden.

 

Gewährleistung

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

 

Haftung und Schadenersatz

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig nur bei vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers BüroFix Main-Kinzig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Haftungsansprüche werden auf einen Höchstschadensbetrag in Höhe von 50.000 € je Schadensfall begrenzt. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von BüroFix Main-Kinzig eingesetzte Mitarbeiter zurückgehen.

Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Leistungen ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers BüroFix Main-Kinzig zurückzuführen ist.

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig haftet nicht für:

– Schäden die durch Computerviren und -abstürze hervorgerufen werden

– Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen den Personen, die Informationen geben oder empfangen, in Bezug auf den Inhalt dieser Information

– Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig keinen Einfluss hat

– Störungen oder Fehler in PC-Programmen oder Datenverarbeitungsanlagen

 

Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig, über den gesamten Inhalt der Dienstleistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung zugegangen sind, insbesondere über die Daten von Kunden des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig ist von der Schweigepflicht gegenüber Mitarbeitern und Stellvertretern, derer er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für seinen eigenen Verstoß.

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

Sämtliche voranstehende Punkte gelten in diesem Sinne auch für den Auftraggeber. Somit verpflichten sich die Vertragspartner zur gegenseitigen Loyalität.

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

 

Vergütung

Nach Erbringung der vereinbarten Leistung erhält der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig eine Vergütung gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen. Die Vergütung ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig fällig.

Wurden Anwesenheitszeiten vereinbart, können diese spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden. Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, können in vollem Umfang in Rechnung gestellt werden. Langzeitaufträge (Def.: über mehr als einen Monat mit mind. einem 1/2 Tag pro Woche) können vom Auftraggeber mit einer Frist von 14 Tagen beendet werden. Erfolgt eine Auftragsbeendigung ohne Einhaltung dieser Frist, steht dem Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig das Recht zu 50 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, mind. jedoch den entgangenen Umsatz der nicht eingehaltenen Beendigungsfrist. Die vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistung. Materialaufwand wird gesondert berechnet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten für den Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig werden wie Anwesenheitszeiten vergütet.

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, usw. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers BüroFix Main-Kinzig vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.

Bei Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

 

Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig ausdrücklich einverstanden.

 

Dauer eines Vertrages

Ein schriftlich oder mündlich geschlossener Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des Auftrages.

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt

– wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet

– oder der Konkursantrag mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird

 

Schlussbestimmungen

Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art – auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten – Wächtersbach. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des CISG).

Der Auftragnehmer BüroFix Main-Kinzig ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu verarbeiten.

Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertrages im Übrigen. Vorstehende Regelung findet keine Anwendung bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen über Hauptleistungspflichten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Alle früheren Ausgaben der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Erscheinen einer aktuelleren Ausgabe (laut Datierung) außer Kraft.

Stand: 05/2018